Harand Anwalt: EBEL Punkteregel wurde nicht geprüft

In der vergangenen Woche wurde im Verfahren zwischen Christoph Harand und der Erste Bank Eishockey Liga in erster Instanz ein Urteil gesprochen. Nachdem die Anklage gegen die Liga in erster Instanz abgewiesen wurde äußert sich nun der Anwalt von Harand.

Dabei erläutert Mag. Dr. Johannes Reisinger – aus seiner Sicht – die Hintergründe des Richterspruchs. So wurde zum Beispiel die Punkteregel in erster Instanz keiner Prüfung unterzogen.

„Ursprünglich war der Arbeitsvertrag des Spielers Christoph Harand mit dem Eishockey Club Dornbirn von 17.10.2012 bis Mitte November 2012 befristet. Durch das NHL-Lockout wurde die “Try-out”-Phase der EBEL jedoch im Wege eines Umlaufbeschlusses sämtlicher Vereine der EBEL von 12.11.2012 bis 15.12.2012 verlängert worden.
In diesem Zusammenhang ist auszuführen, dass derartige “Try-out”-Verträge im Eishockey, welche sich momentan bei sämtlichen Vereinen der EBEL größter Beliebtheit erfreuen, aufgrund der jüngsten Entscheidung des OGH 9 ObA 118/13p vom 29.1.2014, in welchem Rechtsstreit sich Christoph Harand als Kläger und die UPC Vienna Capitals als Verein der EBEL als beklagte Partei gegenüberstanden, unwirksam sind.

Das Feststellungsbegehren der Klage des Spielers Christoph Harand hatte hingegen zum Inhalt, dass die Punkteregelung der EBEL iSd Teils C §§ 1 und 2 Durchführungsbestimmungen der Meisterschaft der EBEL per se aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 17 Abs 1 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie weiteren gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen rechtswidrig bzw. nichtig ist. Die Bestimmung des § 17 Abs 1 GlBG besagt, dass im Rahmen der Begründung bzw. Beendigung eines Arbeitsverhältnisses niemand aufgrund des Alters diskriminiert werden darf.

Entgegen anderslautenden Meldungen diverser Printmedien in den letzten Tagen wurde vom LG für ZRS Wien in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 3.11.2014 jedoch nur das Leistungsbegehren des Klägers einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Aufgrund der Tatsache, dass das Erstgericht jedoch bereits zur Auffassung gelangte, dass zwischen dem dem Kläger durch die Nichtverlängerung seines “Try-out”-Vertrages beim Eishockey Club Dornbirn über den 15.12.2012 hinaus erwachsenen Vermögensschaden und der Punkteregelung der EBEL kein kausaler Zusammenhang bestehe, musste vom Erstgericht erst gar nicht geprüft werden, ob die Punkteregelung der EBEL einen diskriminierenden Charakter gegenüber älteren Spielern (U-24 Spielern) – wie bspw. Christoph Harand – inne hat“, schreibt Mag. Dr. Reisinger in einer Stellungnahme zum Gerichtsurteil an die Redaktion Sportreport.

Weiters wurde bekannt, dass die Berufung gegen das Urteil in erster Instanz in Vorbereitung ist und zeitgerecht eingebracht wird.

Text: Thomas Muck/Sportreport.biz